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Kieferorthopädie ist ein Spezialgebiet der Zahnmedizin, genauso wie z.B. die Dermatologie oder Kardiologie Spezialgebiete der Medizin sind.
Kieferorthopädie beschäftigt sich mit der Diagnose und der Behandlung von Zahnstellungsproblemen mit skelettalem, dentalem oder nur ästhetischem Hintergrund. In sehr schweren Fällen muss die kieferorthopädische Behandlung mit einer Kieferoperation kombiniert werden, um das angestrebte Resultat in Bezug auf Funktion und Ästhetik zu erreichen.
Ein Kieferorthopäde ist ein Zahnarzt mit einer 3-4-jährigen Zusatzausbildung über Zahn- und Kieferfehlstellungen und deren Behandlung, welche in Vollzeit-Beschäftigung an einer Universität erfolgt.
Der Titel «Fachzahnarzt für Kieferorthopädie» erfordert:
Der Titel des Fachzahnarztes wird vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) verliehen und ist mit den Richtlinien der EU abgestimmt. Ein «Master of orthodontics» ist tiefer einzustufen als der Titel «Fachzahnarzt für Kieferorthopädie».
Ein allgemeiner Zahnarzt hat ein Grundwissen über Zahnstellungsabweichungen in der Zeit seines Studiums erlangt. Daher kann er ein Problem erkennen, den Patienten zur rechten Zeit einem Spezialisten überweisen oder sogar kleinere Massnahmen zur Behandlung dieser Probleme in einfacheren Fällen durchführen.
Es gibt keine Altersgrenze für eine kieferorthopädische Behandlung. Zahnbewegungen sind jederzeit möglich. Solange der Zahnhalteapparat gesund ist, kann in jedem Alter eine Zahnstellungskorrektur durchgeführt werden.
Bei Kindern zielt die kieferorthopädische Behandlung oft darauf ab, das Wachstumsmuster der kleinen Patienten positiv zu beeinflussen. Für eine solche Behandlung ist ein guter Zeitpunkt für eine erste Beurteilung nach dem Zahnwechsel der Frontzähne im Alter von 8-10 Jahren. In gewissen Fällen, bei denen Fehlentwicklungen unterbrochen werden sollen (z.B. bei zu schmalem Oberkiefer, Kreuzbiss) oder Platz für den ordentlichen Durchbruch der Frontzähne geschaffen werden muss, ist eine noch frühere Abklärung im Alter von 7-8 Jahren zu empfehlen.
Eine kieferorthopädische Behandlung kann zwischen 6 und 30 Monaten dauern je nach Schweregrad der Ausgangslage. Eine genauere Schätzung der Behandlungsdauer kann nach der ersten persönlichen Untersuchung abgegeben werden.
Die erste Untersuchung durch den Kieferorthopäden/die Kieferorthopädin kostet ca. 104 Fr. Sie beinhaltet eine klinische Untersuchung des Patienten sowie eine erste Einschätzung der Problematik und der möglichen Behandlung.
Um die genaue Behandlung zu planen, ist eine Anfangsdokumentation erforderlich, welche aus Modellen, Fotos und Röntgenbildern besteht. Diese Unterlagen werden analysiert, um dann den genauen Behandlungsplan zu erstellen sowie die zu erwartenden Kosten und Dauer der Behandlung abzuschätzen.
Alle Leistungen für die Behandlung werden nach dem SSO-Tarif abgerechnet. Ungefähr alle 3 Monate wird dafür Rechnung gestellt.
Im Allgemeinen muss die Behandlung selbst bezahlt werden. Falls eine Zusatzversicherung besteht, übernimmt sie normalerweise die Kosten für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen im vereinbarten Ausmass. Eine Zusatzversicherung ist eine private Erweiterung der Grundversicherung und kann freiwillig abgeschlossen werden. Dies erfolgt am besten möglichst früh, idealerweise bei Geburt des Kindes.
In seltenen Fällen übernimmt die obligatorische Grundversicherung die Behandlungskosten oder zumindest einen Teil davon, aber die Kriterien dafür sind sehr eng gefasst.
Die Invalidenversicherung bezahlt für kieferorthopädische Behandlungen, wenn ein Kriterium der sehr genau definierten Liste erfüllt ist. Diese Kriterien werden vom Kieferorthopäden für jeden Patienten abgeklärt. Sollte ein Kriterium erfüllt sein, wird Sie der Kieferorthopäde darüber informieren und die Anmeldung bei der IV veranlassen.
Der Ablauf am Anfang ist wie folgt:
Das Anbringen einer Spange ist eine absolut schmerfreie Prozedur. Feste Spangen werden mit Komposit-Kleber auf die Zähne geklebt und können am Ende der Behandlung einfach wieder entfernt werden (ebenfalls schmerzlos). Ein paar Stunden nach dem Einsetzen einer Spange, wenn die Zahnbewegung beginnt, können die Zähne beim Kauen empfindlich sein. Diese Beschwerden variieren stark von Patient zu Patient und können bei Bedarf mit Schmerzmitteln kontrolliert werden (selten nötig).
Bei Kontaktsportarten (z.B. Kampfsport) sowie beim Spielen von Blasinstrumenten ist Vorsicht geboten. Alle anderen Aktivitäten können auch mit Spangen wie gewohnt ausgeübt werden.
Sollte eine der folgenden Situationen zutreffen, ist es ratsam, einen Kieferorthopäden zu kontaktieren:
Eine Frühbehandlung ist eine normalerweise kurze Behandlung von Teilproblemen mit dem Ziel, den Bedarf einer vollen Behandlung zu einem späteren Zeitpunkt zu reduzieren oder diese zu vereinfachen.
Beispiele: